Wartung, Abgasmessung, Gasüberprüfung

Wartung

Eine jährliche Wartung der Gasheizung erhöht nicht nur die Lebensdauer Ihrer Anlage, sondern ist auch für Ihre Sicherheit absolut unerlässlich. Zudem können durch eine regelmäßige Servicierung größere Reparaturen vermieden werden.

Abgasmessung

Abgasmessungen dürfen nur von dazu berechtigten Gas- oder Heizungstechnikern durchgeführt werden. Es sind folgende Überprüfungsintervalle vorgeschrieben:

 

Prüfpflicht:

  • Unter 11 kW: keine Pflicht zur Abgasmessung
  • 11 bis 50 kW: alle 3 Jahre
  • Über 50 kW: jedes Jahr
     

gasüberprüfung

Gasüberprüfung §12 Gasleitungsüberprüfung gemäß §12 NÖ GSG

 

Das Gassicherheitsgesetz schreibt alle 12 Jahre die Überprüfung sämtlicher Gasanlagen vor. Dazu erhalten Sie ein Schreiben des Gasbetreibers. Bei einem Gasgerät der Bauart B1 (Raumluftabhängig) muss auch eine Verbrennungsluftzahlmessung gemacht werden (gemäß ÖVGW Richtlinie G12).

 

Kontaktieren sie uns gerne

 

In der Region Korneuburg und Wien steht Ihnen Fischer Installationen für
Fragen zur Abgasmessung zur Verfügung. Wir bieten auch weitere Leistungen wie Gassicherheitschecks an!