Wartung, Abgasmessung, Gasüberprüfung
Wartung
Eine jährliche Wartung der Gasheizung erhöht nicht nur die Lebensdauer Ihrer Anlage, sondern ist auch für Ihre Sicherheit absolut unerlässlich. Zudem können durch eine regelmäßige Servicierung größere Reparaturen vermieden werden.
Abgasmessung
Abgasmessungen dürfen nur von dazu berechtigten Gas- oder Heizungstechnikern durchgeführt werden. Es sind folgende Überprüfungsintervalle vorgeschrieben:
Prüfpflicht:
- Unter 11 kW: keine Pflicht zur Abgasmessung
- 11 bis 50 kW: alle 3 Jahre
- Über 50 kW: jedes Jahr
gasüberprüfung
Gasüberprüfung §12 Gasleitungsüberprüfung gemäß §12 NÖ GSG
Das Gassicherheitsgesetz schreibt alle 12 Jahre die Überprüfung sämtlicher Gasanlagen vor. Dazu erhalten Sie ein Schreiben des Gasbetreibers. Bei einem Gasgerät der Bauart B1 (Raumluftabhängig) muss auch eine Verbrennungsluftzahlmessung gemacht werden (gemäß ÖVGW Richtlinie G12).